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Eingliederungshilfe der Kindertagesstätte Pusteblume

Die Kindertagesstätte Pusteblume erfüllt für die Gemeinde Durlangen die vertraglich zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis als Leistungsträger und der Gemeinde Durlangen als Leistungserbringer und Träger der Kindertagesstätte Pusteblume vereinbarte Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII und § 35 a SG.

Was heißt Eingliederungshilfe

„Der Mensch gleicht einem kostbarem Instrument, das nur im liebenden, behutsamen Umgang zum Klingen gebracht werden kann“ (Ottilia Maag)